Die “Grüne Versicherungskarte” wird auch als Internationale Versicherungskarte (IVK) bezeichnet und ist kostenlos beim Versicherungsgeber erhältlich. Wenn der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug ins Ausland verreisen möchte, gilt die IVK als Nachweis, dass in diesem Land für das jeweilige Fahrzeug eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung besteht. Einige Länder verlangen sogar die Vorlage einer IVK (dazu zählen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Israel, Lettland, Malta, Marokko, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien-Montenegro, Tschechien, Tunesien, und Türkei). In einigen Ländern (Italien und Spanien) ist sie zur Einreise nicht notwendig, wird allerdings bei einem Unfall verlangt. Des Weiteren nennt sie Adressen einer Regulierungshilfe im Gastland. Darum sollte man, wenn man ins Ausland verreist, immer eine gültige IVK mit sich führen.
Das Büro Grüne Karte hilft bei der Ermittlung des ausländischen (Haftpflicht-)Versicherers, des Kfz-Halters und auch bei der Beschaffung notwendiger Gutachten (medizinisch oder technisch) sowie polizeilicher Ermittlungsakten. Je nach Arbeitsaufwand wird dafür eine Gebühr von 30€ bis 90€ erhoben.
Das Wichtigste im Überblick:
-Versicherungsschutz besteht außerhalb Europas im Rahmen der internationalen Versicherungskarte nur in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, jedoch nicht in der Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung. (Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes muss mit der jeweiligen Versicherung nochmals vereinbart werden.)
- Beim Verkauf eines Fahrzeugs muss die Grüne Karte vom Versicherungsnehmer vernichtet werden.
-Zur Durchsetzung eigener Ansprüche muss sich der Versicherungsnehmer direkt an die Versicherung des Unfallpartners wenden, gegebenenfalls an die Rechtschutzversicherung. Dieses Vorgehen leitet der Versicherungsnehmer durch einen Tausch der Grünen Karte mit dem Unfallpartner ein.
Sollte der Versicherungsnehmer es versäumen, die Grüne Karte bei seiner Versicherung zu bestellen, so kann aber auch an der Grenze zum jeweiligen Land noch eine Extra-Auslandsversicherung abgeschlossen werden, die dann jedoch nur für dieses Land gültig ist.