Die Schadenfreiheitsklasse gibt Auskunft über die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre. Danach berechnet sich auch hauptsächlich der Beitragssatz, der bei der KFZ Versicherung gezahlt werden muss. Hinsichtlich der Schadenfreiheitsklassen gibt es auf dem deutschen Versicherungsmarkt kaum Unterschiede, anders verhält es sich bei den sogenannten “Prozenten”. Wie viel Prozent Beitrag welcher Schadenfreiheitsklasse entspricht, legt jede KFZ-Versicherung eigens fest.
Die derzeitige SF-Klasse kann der letzten Beitragsrechnung bzw. dem aktuellen Versicherungsvertrag entnommen werden. Üblicherweise steigt der Versicherungsnehmer immer im darauf folgenden Jahr eine Schadenfreiheitsklasse nach oben auf, somit wird auch sein Beitragssatz preiswerter. Ausschlaggebend dafür ist, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug in dem Kalenderjahr mindestens 6 Monate lang versichert hatte und auch unfallfrei gefahren ist. Der Versicherungsbeginn muss vor dem 30.06. (bzw. vor dem 01.07.) liegen, nur dann hat der Kunde die Mindestzeit von 6 Monaten erfüllt und auch nur dann wird die “Hochstufung” von der Assekuranz gewährt.
Der Versicherungsnehmer kann sich maximal bis zur günstigsten SF-Klasse vorkämpfen, das ist im Regelfall die SF 25 oder 26 ist. Die Einstufung der Schadensfreiheitsklassen erfolgt in der Regel in folgender Abstufung: 120% –> 100% –> 85% –> 75% –> 65% –> 60%. Dann geht es in 5%-Schritten herunter bis zu 30%. Das ist die günstigste Schadensfreiheitsklasse, die der Kunde erhalten kann. Je länger der Versicherungsnehmer unfallfrei fährt, um so günstiger wird die Schadensfreiheitsklasse und die damit verbundene Versicherungsprämie.
Bei Bagatellschäden kann in Erwägung gezogen werden, den Schaden selber zu begleichen. Dazu muss ganz individuell berechnet werden, was sich für den Kunden lohnt und wo er preislich besser gestellt ist: bei einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse oder bei einer Übernahme der Schadenkosten.